AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                 Stand: 01.05.2010

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden Bedingungen liegen allen Vereinbarungen, Angeboten, Bestellungen, Lieferungen und/oder sonstigen Rechtsgeschäften von Stella Nocturna zu Grunde, welche diese im Rechts- bzw. Geschäftsverkehr abgibt bzw. abschließt.
2. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Annahme der Lieferung als verbindlich anerkannt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn diesen Bedingungen des Vertragspartners von Stella Nocturna nicht ausdrücklich widersprochen wird

II. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners
1. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme frei bleibend.
2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Stella Nocturna die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Vertragsgegenstandes schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus der Geschäftsbeziehung zu Stella Nocturna an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

III. Lieferung und Lieferverzug
1. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße,  Gewichte, Farben, Beschaffenheit usw. des Vertragsgegenstandes sind    Vertragsinhalt. Sie sind als  annä­hernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur  Feststellung der Fehlerfreiheit, es sei denn, dass ausdrücklich eine Zusicherung gegeben wurde.
2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
3. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unver­bindlichen Lieferfrist Stella Nocturna auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Stella Nocturna in Verzug.
4. Hat der Vertragspartner nachweislich Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Stella Nocturna auf höchstens 5% des vereinbarten Entgelts. Will der Vertragspartner darü­ber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er Stella Nocturna nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gem. Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Entgelts.
5. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausge­schlossen.
6. Wird Stella Nocturna, während sie sich in Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit dem vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Stella Nocturna haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein ausdrücklich als verbindlich vereinbarter Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich ver­einbarte Lieferfrist überschritten, kommt Stella Nocturna bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Vertragspartners bestimmen sich ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nach Ziffer 3 Sätze 3 bis 8 dieses Abschnitts.
7. Höhere Gewalt oder bei Stella Nocturna oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Stella Nocturna’s eigenes Verschulden daran hindern, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 2 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen ent­sprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere aücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.
8. Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Teillieferungen sind zulässig. Aus der Verzögerung oder Fehlerhaftigkeit von Teillieferungen kann der Vertragspartner keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen herleiten. Bei Berechnung von Kostenanteilen für Muster, Modelle, Werkzeuge oder Formen an den Vertragspartner bleiben diese trotzdem im Eigentum von Stella Nocturna.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der jeweilige Vertragsgegenstand bleibt bis zum vollständigen und endgültigen Ausgleich sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner von Stella Nocturna zustehenden Forderungen im Eigentum von Stella Nocturna.
2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Stella Nocturna gegen den Vertragspartner aus der laufenden Geschäftsbe­ziehung.
3. Auf Verlangen des Vertragspartners ist Stella Nocturna zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflich­tet, wenn der Vertragspartner sämtliche mit dem Vertragsgegenstand und der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat oder für diese Forderungen eine angemessene und von Stella Nocturna akzeptierte Sicherheit stellt.
4. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder sonstige Überlassung von Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen sofortige Barzahlung oder dann zulässig, wenn der Vertragspartner alle bestehenden und zukünfti­gen Forderungen gegen Dritte auf die Vorbehaltsware sicherungshalber an Stella Nocturna abtritt. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt, soweit er seine Verpflichtungen gegen Stella Nocturna erfüllt. Forderungen sind sofort oder bei späterer Fälligkeit an Stella Nocturna abzuführen.
5. Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner für Stella Nocturna vor. Vorbehaltsware ist ordnungsgemäß zu behandeln und zu versichern.

V. Zahlung
1. Das vereinbarte Entgelt sowie alle vom Vertragspartner zu tragende Nebenleistungen sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug und einschließlich Umsatzsteuer zur Zahlung fällig.rnrnBei speziellen Kundenaufträgen bzw. Eigenfertigungen, die nicht anderweitig veräußerbar sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig: 30% des vereinbarten Entgelt mit Auftragsvergabe, die restlichen 70% bei Auslieferung.
2. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Kosten angenommen.
3. Gegen Ansprüche von Stella Nocturna kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen oder ein Zurück­behaltungsrecht geltend machen, wenn diese Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ist Vertragspartner ein Verbraucher, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Zahlungsverzug tritt bei Überschreiten des in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung genannten Zahlungstermins ein. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch Stella Nocturna wegen Zahlungs­verzugs bleibt vorbehalten.

VI. Gewährleistung
1. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich erho­ben werden. Ist Vertragspartner ein Verbraucher, so beträgt die Frist zur Mängelrüge für offensichtliche Mängel zwei Wochen.
2. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, der Farbe oder des Gewichts berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen bei Stückfärbung.
3. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist Stella Nocturna lediglich zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlie­ferung verpflichtet. Weitergehender Schadensersatz kann auch bei berechtigter Mängelrüge nicht gefordert werden.
4. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast bei Reinigung liegt beim Kunden.
5. Bei Ersatzlieferung wird die ersetzte Ware Eigentum von Stella Nocturna. Für den dann ausgelieferten Gegenstand gelten im Übrigen ebenfalls die Regelungen gemäß Ziffer 4.

VII. Haftung
1. Die Haftung von Stella Nocturna ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn ein solcher Schaden auf Nichterfüllung, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen ist. Diese Beschränkung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaf­tet, die von der schriftlichen Zusicherung umfasst sind.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf 50% des vereinbarten Entgelts.
3. Für bestellte Kleidungsstücke, die auf Grund ungenauer Größenangaben des Abnehmers nicht die geeignete Passform haben, übernehmen wir keine Haftung.
4. Wenn aus Termingründen keine Prototypen- oder Musterfertigung erfolgen kann, übernimmt Stella Nocturna keine Haftung für Ausfall und Aussehen der Ware; dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden keine Musterteilanfertigung gewünscht wird.
5. Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt II abschließend geregelt.
6. Die Haftung wegen Sachmängeln ist in Abschnitt V abschließend geregelt.Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebs­angehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Schadensersatz
7. Stella Nocturna kann ihren zustehenden Schadensersatz nach ihrer Wahl konkret nachweisen oder pauschal mit 25% des vereinbarten Entgelts geltend machen.
8. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder geringer Schaden entstanden ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Trier, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

X. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, anfechtbar und/oder in sonstiger Weise unwirksam sein, so werden hiervon die Übrigen Vertragsbestimmungen in ihrer Rechtswirksamkeit nicht berührt. Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung so auszulegen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
2. Alle Ergänzungen, Abänderungen und/oder Veränderungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann auch nicht durch besondere mündliche Absprachen aufgehoben werden. Im Übrigen bestätigen die Parteien durch Unterschriftsleistung bei Vertragsabschluss, dass diesem Vertrag und seinen Bedingungen entgegenstehende mündliche Vereinbarungen nicht getroffen sind.
3. Alle Rechte an Entwürfen und/oder Modellen verbleiben uneingeschränkt bei Stella Nocturna.rnrn
4. Dem Vertragsverhältnis liegt ausschließlich deutsches Recht zu Grunde.
5. Daten aus der Geschäftsbeziehung werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.